Zur Erfüllung der sog. Pflichtquote gibt es drei Wege:
- Menschen mit Behinderung sind auf wenigsten 4 % der Arbeitsplätze zu beschäftigen.
- Ausgleichsabgabe an den Staatshaushalt zu zahlen, diese beläuft sich auf das 2,5-Fache des Durchschnittslohns für jeden nicht beschäftigten Menschen mit Behinderung.
- Ersatzleistung, d.h. es sind Waren oder Leistungen von Arbeitnehmern mit einem Behindertenanteil von über 50 % zu beziehen.
Kombination der vorherigen drei Lösungen.
Kauft der Arbeitgeber Waren und Leistungen als Ersatzleistung ein, kann er bis zu 35 % des Anschaffungspreises für Waren oder Leistungen, die als Ersatzleistung gekauft werden.
Die Gesellschaft EMERGE, a.s. beschäftigt mehr als 50 % der behinderten Mitarbeiter. Wir können Ihnen hochwertige Leistungen und Produkte auch als Ersatzleistung liefern.
Vorteile der Ersatzleistung:
- einfache Lösung der gesetzlichen Beschäftigungspflicht
- Steuerersparnis für Ihr Unternehmen
- Sie geben die Arbeit konkreten Menschen mit Behinderung
- Sie helfen den Arbeitgebern, gute Arbeitsbedingungen für behinderte Arbeitskräfte zu schaffen.