Zur Erfüllung der sog. Pflichtquote gibt es drei Wege:

  • Menschen mit Behinderung sind auf wenigsten 4 % der Arbeitsplätze zu beschäftigen.
  • Ausgleichsabgabe an den Staatshaushalt zu zahlen, diese beläuft sich auf das 2,5-Fache des Durchschnittslohns für jeden nicht beschäftigten Menschen mit Behinderung.
  • Ersatzleistung, d.h. es sind Waren oder Leistungen von Arbeitnehmern mit einem Behindertenanteil von über 50 % zu beziehen.

Kombination der vorherigen drei Lösungen.

Kauft der Arbeitgeber Waren und Leistungen als Ersatzleistung ein, kann er bis zu 35 % des Anschaffungspreises für Waren oder Leistungen, die als Ersatzleistung gekauft werden.

Die Gesellschaft EMERGE, a.s. beschäftigt mehr als 50 % der behinderten Mitarbeiter. Wir können Ihnen hochwertige Leistungen und Produkte auch als Ersatzleistung liefern.

Vorteile der Ersatzleistung:

  • einfache Lösung der gesetzlichen Beschäftigungspflicht
  • Steuerersparnis für Ihr Unternehmen
  • Sie geben die Arbeit konkreten Menschen mit Behinderung
  • Sie helfen den Arbeitgebern, gute Arbeitsbedingungen für behinderte Arbeitskräfte zu schaffen.

MACHEN SIE EINE ANFRAGE IN UNSEREM ANGEBOT